Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Steffens PANTA RHEI GmbH

  1. Geltungsbereich

    Für Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Steffens PANTA RHEI GmbH (im Folgenden kurz Steffens PANTA RHEI) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Steffens PANTA RHEI auch wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts-bedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom der Steffens PANTA RHEI ausdrücklich anerkannt.
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Umfang des Auftrag

 

  • Der Umfang des Auftrags richtet sich nach den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen.
  • Die Angebote der Steffens PANTA RHEI sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftrags-bestätigung durch die PANTA RHEI als abgeschlossen.

 

  1. Stellvertretung

 

Die Steffens PANTA RHEI ist berechtigt sich bei der Erbringung der Dienstleistung Dritter zu bedienen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Steffens PANTA RHEI. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.

 

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Steffens PANTA RHEI zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch die Steffens PANTA RHEI anbietet.

 

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung der Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlaubt.

Der Auftraggeber wird der Steffens PANTA RHEI auch über vorher durchgeführte oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die PANTA RHEI auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Dienstleistungsauftrages von Bedeutung sind.

Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer-vertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Steffens PANTA RHEI von dieser informiert werden.

 

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

 

  • Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Steffens PANTA RHEI zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

  1. Werkerstellung

 

Die Steffens PANTA RHEI ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

7. Schutz des geistigen Eigentums

 

  • Die Urheberrechte an den von der Steffens PANTA RHEI und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungs-beschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Software, etc.) verbleiben bei der Steffens PANTA RHEI.
  • Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Steffens PANTA RHEI zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Steffens PANTA RHEI – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • Bezüglich gelieferter oder verwendeter Software von anderen Herstellern sind deren Nutzungsbestimmung und Lizenzregelungen einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese Software nur gemäß den Bestimmungen des Herstellers zu verwenden und hält Steffens PANTA RHEI bei Verletzung dieser Verpflichtung Schad- und klaglos.
  • Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Steffens PANTA RHEI zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

  1. Gewährleistung

 

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der Steffens PANTA RHEI bekannt zu geben. Die Unterlassung dieser Meldung hat für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind keine nachteiligen Rechtsfolgen.
  • Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die Steffens PANTA RHEI das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
  • Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
  • Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  • Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen

 

9. Haftung / Schadenersatz

 

  • Die Steffens PANTA RHEI haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Steffens PANTA RHEI beigezogene Dritte zurückgehen.
  • Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurück-zuführen ist.
  • Geringfügige Lieferfristüberschreitung hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
  • Sofern die Steffens PANTA RHEI die Lieferung oder Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Steffens PANTA RHEI diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

10. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Auftraggeber für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz zu und anerkennt, dass die personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der Steffens PANTA RHEI automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

  • Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
  • Der Auftraggeber stimmt bis auf Widerruf dem Erhalt von Informationen über Produkte und Leistungen der Steffens PANTA RHEI per E-Mail zu.

 

  1. Geheimhaltung

     

    Die Vertragsparteien verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Vertragspartners erhalten.

    Die Steffens PANTA RHEI ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheits-verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

 

  1. Entgelt

     

Nach Erfüllung der Lieferung oder Leistung erhält die Steffens PANTA RHEI das Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Steffens PANTA RHEI.

Die Steffens PANTA RHEI ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akkonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Steffens PANTA RHEI fällig.

  • Wird gegen die Rechnung nicht binnen 4 Wochen ein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
  • Alle von der Steffens PANTA RHEI genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  • Die Steffens PANTA RHEI wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
  • Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Steffens PANTA RHEI vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
  • Unterbleibt die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrags-verhältnisses durch die Steffens PANTA RHEI, so behält die Steffens PANTA RHEI den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Entgelt für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelts für jene Leistungen, die die Steffens PANTA RHEI bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Steffens PANTA RHEI von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  • Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2010=100) oder einer an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.

Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

 

  1. Zahlungsbedingungen

     

Mangels anderer Vereinbarung sind die Forderungen der Steffens PANTA RHEI unverzüglich nach Rechnungseingang zu zahlen.

  • Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist die Steffens PANTA RHEI berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
  • Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessen Teiles des Rechnungsbetrages.
  • Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Steffens PANTA RHEI mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
  • Forderung eines Verbrauchers gegen die Steffens PANTA RHEI dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Steffens PANTA RHEI abgetreten werden.

 

  1. Elektronische Rechnungslegung

 

Die Steffens PANTA RHEI ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Steffens PANTA RHEI ausdrücklich einverstanden.

 

  1. Lieferung

     

Die Lieferung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers.

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen das Eigentum der Steffens PANTA RHEI. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die Steffens PANTA RHEI der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die Steffens PANTA RHEI abgetreten und sie ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen seitens der Steffens PANTA RHEI, werden Zahlungen des Auftraggebers primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
    Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Auftraggeber schon jetzt zu, dass die Steffens PANTA RHEI die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen kann.
    In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als auch im Falle der Rückholung der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.

 

  1. Lizenzen

 

  • Die Lieferung von Softwareprogrammen durch die Steffens PANTA RHEI erfolgt ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen. Ebenso davon erfasst ist jedes dazugehörige Material, insbesondere die Dokumentation, Handbücher, Bedienungsanleitungen und Programm-beschreibung.
  • Der Käufer erhält mit dem Erwerb nur das Eigentum am physischen Datenträge (soweit vorhanden).

An der Software erhält er nur ein durch nachfolgende Bestimmungen beschränktes Nutzungsrecht (Lizenz). Ausdrücklich wird klargestellt, dass der Erwerber an der Software kein Eigentumsrecht erwirbt. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen ist der Erwerber auch zur Einhaltung allfälliger Nutzungsbestimmungen (Lizenzbestimmungen) des Herstellers der Software verpflichtet. Diese Nutzungsbestimmungen der Hersteller werden Teil des Vertrages. Bei widersprechenden Regelungen, gehen die des Herstellers vor.

  • Die Lieferung der Software erfolgt auf einem physischen Datenträger. Ist der Erwerber bereits im Besitz des eines solchen Datenträgers auf dem sich die Software befindet, erfüllt Steffens PANTA RHEI seine Lieferverpflichtung durch Bereitstellung des Lizenzkeys.
  • Die Installation der Software erfolgt durch den Erwerber selbst. Auf Wunsch übernimmt Steffens PANTA RHEI die Installation beim Erwerber. Dies stellt eine eigens zu verrechnende Leistung dar.

 

  1. Nutzungsrecht

 

  • Der Erwerber erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht die Software inklusive Zubehör zu nutzen.
    Die Anzahl der Arbeitsplätze auf denen die Software genützt werden kann wird in dem Vertrag mit dem Erwerber festgelegt. Im Zweifel gilt die Nutzung auf einem Arbeitsplatz als vereinbart.
    Das Recht des Erwerbers beschränkt sich auf die gewöhnliche Nutzung der Software. Steffens PANTA RHEI behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Verwendungsrecht vor.
  • Die Software darf vom Erwerber nicht verändert werden. Jede Art der Rückführung des Programms zum Quellcode oder in einen anderen Code sowie jede Art von Reverse Engineering sind zu unterlassen. Unter Revers Engineering ist insbesondere jede Art der Rückführung auf eine Herstellungsstufe des Programms zu verstehen.
  • Jede Weiterveräußerung ist ohne Zustimmung von Steffens PANTA RHEI untersagt.
  • Die Übertragung der Nutzungsrechte an der gelieferten Software ist nur mit Zustimmung von Steffens PANTA RHEI möglich.
  • Die Vervielfältigung der Software ist nur zulässig soweit dies für die gewöhnlichen Gebrauch unerlässlich ist. Darüber hinaus ist es dem Erwerber gestattet eine Sicherungskopie anzufertigen.

 

  1. Schlussbestimmungen

     

    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

  • Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien.

 

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehender Streitigkeiten ist das am Sitz der Steffens PANTA RHEI sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Steffens PANTA RHEI hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.